AGB

Dieses Angebot ist freibleibend und 4 Wochen gültig. Gerüststellung und Erdarbeiten bauseits. Es gelten unsere beigelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bitte prüfen Sie mit Ihrer Versicherung, ob diese einen Blitzschutz vorschreibt, da diese Schutzeinrichtungen nicht Bestandteil unserer Leistungen sind.

Für die angegebenen Leistungs- und Produktgarantien gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Garantiegeber ist daher der Hersteller der jeweiligen Komponenten.

Bitte beachten Sie, dass die Einbindung bereits vorhandener Erzeugungsanlagen in das Einspeisemanagement nicht Bestandteil dieses Angebots ist. Sollten bereits Erzeugungsanlagen vorhanden sein, sind die notwendigen Unterlagen bauseits bereitzustellen. Eventuell erforderliche Anlagenzertifikate mit Konformitätserklärungen (bspw. nach VDE4110) sind, sofern nicht explizit erwähnt, kein Bestandteil dieses Angebots. Hierdurch anfallende Mehrkosten sind bauseits zu tragen.

Unser Angebot setzt bauseits eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Elektroinstallation für die Gebäude, auf/in welche die Photovoltaikanlage und die Wechselrichter montiert werden, voraus.

Bei Ziegeldächern können, je nach Dachzustand, Austauschziegel erforderlich werden. Daher sind bauseits ausreichend Ersatzziegel bereitzustellen, um Verzögerungen bei den Montagearbeiten durch beschädigte Ziegel zu vermeiden.

In der aktuellen Liefersituation können wir Ihnen keine verbindlichen Liefertermine oder Preise zusagen. Sie können die angebotenen Positionen jedoch vorbestellen. Sobald dann ein verlässlicher Liefertermin vorliegt, senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zu. Bitte beachten Sie, dass die Preise sich kurzfristig verändern können und somit bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung unverbindlich sind. Mit Bestellung des Angebotes gewähren Sie uns das Recht, bei Verschiebungen des Liefertermins oder Preiserhöhungen vom Auftrag und/oder noch offenen Positionen zurückzutreten, ohne dass gegenseitige Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ausgenommen vom Rücktritt sind bereits gelieferte oder geleistete Positionen. Wir bitten um Ihr Verständnis, das dies für uns der einzige Weg ist, die von Ihnen gewünschten Positionen vorzumerken.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Stuttgart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Neben diesem Vertrag sowie seinen Anlagen bestehen keine weiteren Abreden (Nebenabreden) zwischen den Parteien. An mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie nach Zustandekommen des Vertrages ist Renewalux GmbH nicht gebunden.

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